Doris Fraccalvieri - Wertpapierdepotvertrag - Informationen - Umfang - Wertpapierdepot
 

Doris Fraccalvieri - Bankrecht-Urteile
Wertpapierdepotvertrag, Beratungspflicht
Umfang der Pflichten aus einem Wertpapierdepotvertrag

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit Umfang und Grenzen von Beratungspflichten einer Bank gegenüber einem Kunden, der bei ihr ein Wertpapierdepot unterhielt, zu befassen und stellte hierzu folgende Grundsätze auf:

Aus einem Wertpapierdepotvertrag folgt keine Verpflichtung der Bank zu einer vollumfänglichen Betreuung und laufenden Beratung. Das Geldinstitut ist jedoch zur vollständigen und unmissverständlichen Weiterleitung der in den "Wertpapiermitteilungen” veröffentlichten Informationen verpflichtet, die für den Depotinhaber wichtig sein können. Dies geht jedoch nicht so weit, dass die Bank grundsätzlich zum Hinweis auf die Konsequenzen und die wirtschaftliche Bedeutung der vollständig und unmissverständlich weitergeleiteten Informationen verpflichtet ist.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 23.11.2004 XI ZR 137/03 NJW 2005, 1113 BGHR 2005, 579
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri XI ZR 137/03
 
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