Doris Fraccalvieri - Heidelberg - Sondertilgungsrecht - Berechnung - Kreditbank
 

Doris Fraccalvieri - Bankrecht-Urteile
Kredit, Vorfälligkeitsentschädigung, Sondertilgungen
Vorfälligkeitsentschädigung: Kreditbank muss alle möglichen Sondertilgungen berücksichtigen

Im Falle der vorzeitigen Tilgung eines Festzinskredits mit vereinbarter Laufzeit steht dem Kreditinstitut in der Regel ein Anspruch auf eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Hat sich der Kreditnehmer - meist gegen einen Zinsaufschlag - vertraglich ein Sonderkündigungsrecht einräumen lassen, ist darauf zu achten, dass die Bank das eingeräumte Sondertilgungsrecht bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in vollem Umfang berücksichtigt.

Das Landgericht Heidelberg rügte in diesem Zusammenhang die Praxis einer Kreditbank, die das jährlich zehnprozentige Sondertilgungsrecht nur für das Jahr der vorzeitigen Darlehensrückzahlung anerkannt hatte. Vielmehr hätte die Bank zugunsten des Kunden vom günstigsten Fall, nämlich, dass dieser auch in den Folgejahren von seinem Sondertilgungsrecht Gebrauch gemacht hätte, ausgehen müssen. Diese Summen sind daher bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung herauszurechnen.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG Heidelberg vom 13.02.2006 1 O 219/05 Pressemitteilung des LG Heidelberg
Doris Fraccalvieri LG Heidelberg
Doris Fraccalvieri 1 O 219/05
 
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