Doris Fraccalvieri - Immobilie - Frankfurt - Belehrung - Hinweispflicht
 

Doris Fraccalvieri - Bankrecht-Urteile
Immobilienkauf, Überteuerung, Bank, Hinweispflicht
Hinweispflicht der kreditgebenden Bank auf Überteuerung der Immobilie

Eine kreditgebende Bank muss einen Kunden nur dann auf die sittenwidrige Überteuerung einer zu Steuersparzwecken erworbenen Immobilie hinweisen, wenn sie von der Unangemessenheit des Kaufpreises wusste. Von einer Kenntnis des Geldinstituts kann jedoch nicht ohne weiteres ausgegangen werden. Sie muss daher vom Darlehensnehmer dargelegt und bewiesen werden.

Ein Verbraucher als Kreditnehmer kann seine Schadensersatzansprüche auch nicht auf eine unterbliebene Belehrung über ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht wegen eines Haustürgeschäfts stützen, sofern die fehlende oder nicht ordnungsgemäße Belehrung für den eingetretenen Schaden nicht ursächlich geworden ist. Hiervon ist auszugehen, wenn der Kaufvertrag über die überteuerte Immobilie bereits vor dem Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Frankfurt vom 22.02.2006 9 U 37/05 Pressemitteilung des OLG Frankfurt
Doris Fraccalvieri OLG Frankfurt
Doris Fraccalvieri 9 U 37/05
 
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