Doris Fraccalvieri - Frankfurt - Sperrung - EC-Card - Ersatz
 

Doris Fraccalvieri - Bankrecht-Urteile
EC-Card, Diebstahl, Sperrung, Abhebung, Haftung
Kein Ersatz bei gestohlener EC-Card trotz Verzögerung der Sperre

Ein Karteninhaber hat nach Ziff. 9 der Euro-Card-Kundenbedingungen für missbräuchliche Verfügungen, die mit der Euro-Card nach der Verlustanzeige getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Diese Regelung gilt jedoch nur für solche Fälle, bei denen Schäden verschuldensunabhängig eingetreten sind.

Hat ein Bankkunde die Karte daher zusammen mit der PIN-Nummer in der ihm bei einem Aufenthalt in Rom gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Geldbörse aufbewahrt, kann er selbst dann keinen Ersatz für die innerhalb kurzer Zeit vorgenommenen 20 Abhebungen verlangen, wenn das Kreditkarteninstitut die Sperrung nicht sofort veranlasst hat. In einem derartigen Fall wiegt das nachlässige Verhalten des Karteninhabers deutlich schwerer als ein etwaiges Mitverschulden der Bank.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Frankfurt vom 30.03.2006 16 U 70/05 OLGR Frankfurt 2007, 294
Doris Fraccalvieri OLG Frankfurt
Doris Fraccalvieri 16 U 70/05
 
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